Ausbildung der Ausbilder – AdA
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung der Kammern
Seit dem 1. August 2009 gilt die neue AEVO (Ausbildereignungsverordnung). Seither haben gemäß dem Berufsbildungsgesetz und der neuen AEVO Ausbilderinnen und Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ieder den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (ADA-Schein) verpflichtend nachzuweisen.
Inhalt
- Vermittlung fundierter Kenntnisse und -fertigkeiten der Ausbildungsplanung und Anleitung von Auszubildenden
- Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung der Kammern
- Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen und Fähigkeiten mit Betonung der betrieblichen Handlungsfelder als Kernkompetenzen der Ausbildung