§ 8a SGB VIII: Kindeswohlgefährdung - erkennen, einschätzen, handeln
Unsere Rechtsordnung gewährt Kindern ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Den Kindertageseinrichtungen kommt gemäß § 8a SGB VIII ein eigener Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu. Für Erzieher/innen ist es daher unerlässlich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes vertraut zu machen.
Referentin: Tanja von Langen, Rechtsanwältin, Rechtsdozentin in der Aus- und Weiterbildung von Erzieher/innen, Fachautorin
Inhalt
Die Dozentin erläutert den idealtypischen Prozess der Einschätzung des Gefährdungsrisikos in rechtlicher Hinsicht Schritt für Schritt. Sie erhalten wichtige Tipps und Hinweise für Ihr praktisches Handeln.
- Rechtliche Grundlagen
- Umgang mit Verdachtsfällen
- Umgang mit Hinweisen Dritter
- Auswahl der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Sozialdatenschutz
- Dokumentation u.v.m.
Zielgruppe
Erzieher/innen bzw. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Förderung
Eine Förderung durch die Bildungsprämie ist möglich. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info . Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
UNSER ANGEBOT: Buchen Sie dieses Seminar zusammen mit der Veranstaltung § 8a SGB VIII: Schutzkonzept - entwickeln, einführen, umsetzen zum ermäßigten Preis von insgesamt 170,- Euro! Die Ermäßigung berechnen wir automatisch nach Ihrer Anmeldung zu beiden Veranstaltungen.