Spezialberufssprachkurs Frühpädagogik B2

Nach §13, Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §45a AufenthG

Teilnehmende des Berufssprachkurs B2 Frühpädagogik, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert wird
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache, die ihre berufsbezogenen und fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen.

Inhalte

  • Kommunikation mit Kindern und Eltern
  • Sprachförderung im frühkindlichen Bereich
  • Verhalten und Handeln im pädagogischen Alltag
  • Gesprächsführung mit Kolleg/innen
  • Dokumentation und Berichtswesen in der Pädagogik


Berufsbezogene Sprachvermittlung:
Fachvokabular und Redewendungen, die speziell in der Frühpädagogik wichtig sind
Praxisorientierte Übungen:
Alltägliche Situationen, die in der Arbeit mit Kindern und Eltern auftreten
Interaktive Lernmethoden:
Dialoge, Rollenspiele und praxisnahe Szenarien
Förderung durch qualifizierte Lehrkräfte:
Individuelle Unterstützung durch Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse

Zielgruppe

  • Erzieherinnen und Erzieher, die in Deutschland im frühpädagogischen Bereich arbeiten wollen
  • Personen, die sich auf eine Beschäftigung im frühpädagogischen Berufsfeld vorbereiten
  • Teilnehmende einer beruflichen Qualifizierung im frühpädagogischen Berufsfeld
  • Migrantinnen und Migranten im Prozess der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation
  • Beschäftigte in einer Kindertagesstätte (Kita), die sprachliche Unterstützung benötigen

Ziel

  • Entwicklung sprachlich-kommunikativer Kompetenzen
  • Ausbau von interkulturellen Ressourcen
  • Kursabschluss mit der Zertifikatsprüfung DTB B2

Abschluss

Die Kurse enden mit der telc Zertifikatsprüfung Deutsch-Test für den Beruf (DTB), Zielsprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Förderung

Die Teilnahme mit einer Teilnahmeberechtigung ist grundsätzlich kostenfrei. Berufstätige zahlen einen Eigenbeitrag in Höhe von 50 % (2,56 €/Unterrichtseinheit von 45 Min.), wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 € übersteigt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die Berufssprachkurse werden aus staatlichen Mitteln finanziert. Die Teilnahme ist nur mit einer Teilnahmeberechtigung möglich. Die Teilnahmeberechtigung bekommen Sie von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können beim BAMF einen Antrag auf die Teilnahmeberechtigung stellen.
  • Durch Zertifikat oder Einstufungstest nachgewiesenes Sprachniveau B1 nach GER

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