Hort mit Recht
Inhalt
Hortbetreuung rechtssicher gestalten
Ab dem Jahre 2026 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, was die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in allen Formen der Schulkindbetreuung wachsen lässt. Um den besonderen Anforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden, sind spezielle Fachkenntnisse der pädagogischen Fachkraft für die Bildung, Erziehung und Betreuung der 6- bis 14-jährigen Kinder nötig. Dieses Seminar legt den Schwerpunkt auf die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit bei der Arbeit am Kind, mit den Eltern, im Team und im Netzwerk.
Inhalt
Rechtlicher Rahmen der Hortbetreuung
Aufsichtspflicht
Hausaufgabenbetreuung
Sport und Bewegungsangebote
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Kooperation mit Lehrkräften, Externen und Partnern
Zielgruppe
Zielgruppe:
Erzieher*innen sowie Fach- und Leitungskräfte, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagog*innen und gerne auch Hortbetreuende und -Teams
Förderung
Die Fortbildungen für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen werden durch den Freistaat Bayern mit Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.
Ziel
Nach dem Seminar können Sie selbstverantwortlich die notwendigen Rechtsgrundlagen in der Praxis anwenden. Sie sind sicher in der Analyse von Alltagssituationen aus der Lebenswirklichkeit und dem Umfeld des Kindes sowie Aufsichtssituationen und handeln alters- und situationsangemessen, fachlich kompetent und rechtssicher.
Allgemeine Info
Dozentin
Tanja von Langen, Assessor juris/Volljuristin, Rechtsanwältin